Seniorenpolitik

In Deutschland leben heute 22 Millionen Menschen 60 Jahre und älter, das ist mehr als jeder Vierte.

Der demografische Wandel verändert Deutschland tiefgreifend. Die zunehmende Langlebigkeit und Alterung der Bevölkerung, die wachsende Vielfalt der Gesellschaft sowie die regionalen Unterschiede zwischen wachsenden und schrumpfenden Regionen wirken sich auf alle Politikbereiche aus. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Herausforderungen auf verschiedenen Handlungsfeldern, denen sich die Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen stellt.

Die nachwachsende Ressource 60plus trifft gerade bei uns BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf fruchtbaren Boden, den es Seniorenpolitisch braucht. Unsere Bündnisgrüne Gemeinschaft wird in der Gesellschaft als Junge, dynamische, Klimaschutzbewegung wahrgenommen! Meine Generation und Älter ist aktiv in allen Gesellschaftsgruppen selbstbestimmt und basisdemokratisch in Teilen mit Sneakers und Jeans unterwegs. Unserer Geneneration ist auch bewußt, das wir Mitverursacher sind, wir sind aber auch die die Gesellschaft- und Wirtschaftliche Prozeße in unserem Deutschland angegangen sind. Wir sind uns unserer Verantwortung bewußt und wir sind bereit unseren Weg zur Klimagerechten Zukunft mit euch gemeinsam weiterzugehen!


Unser Angebot: Arbeitsgruppe Bundesweite Seniorenpolitik

Unter Beteiligung der Landesverbände, wird der Aufbau der „Bundesarbeitsgemeinschaft Senioren“ als Thinktank der Generationenpolitik über die „Arbeitsgruppe Bundesweite Seniorenpolitik“ (nachfolgend ABS genannt) eingeleitet.

Ziel der „ABS“ ist das Anerkennungsverfahren für die BAG-Senioren über den Länderrat bzw. zur nächsten Bundesversammlungen 2024 auszuarbeiten.

Die 15 Landesverbände haben wie wir in Brandenburg, Strukturen der Senior:innenpolitik als Beauftragte und Sprecher:innen in Arbeitsgemeinschaften (AGen) und Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) gebildet uns sind in der Lage sich selbstbestimmt und basisdemokratisch in diesen Prozess einzubringen.

Zusammensetzung und Unterstützung der „ABS“

  • Jeder Landesverband kann bis zu zwei Bündnisgrüne Delegierte (paritätisch) in die „ABS“ entsenden.
  • Die „ABS“ beantragt technische, logistische bei der Bundesverwaltung
  • Die „ABS“ beantragt finanzielle Unterstützung über den Strukturfond
  • Die „ABS“ wird mit allen parteinahen Seniorenorganisationen in Kontakt treten, um aus den unterschiedlichen Erfahrungswerten gemeinsame Ziele für unsere Bündnisgrüne Seniorenpolitik abzuleiten.

Begründung:

Die 2. Jahrzehnte andauernden Versuche von Gruppen, das Vertretungsrecht der Bündnisgrünen Senior:innen zu beanspruchen, ist für die politische und gesellschaftliche Umsetzung unserer bundes- und landesweiten Seniorenbelange, auf Grundlagen unserer Bündnisgrünen Statuten NICHT zielführend!

Demografie Parteiintern:

Am 31.12.2022 waren 25,3 Prozent aller Mitglieder (also 31.377 Mitglieder) über 60, wovon 25 Prozent weibliche Mitglieder (also 13.121 Mitglieder sind)

Demografie Bundesweit:

Der Anteil älterer Menschen in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. In zahlreichen ostdeutschen Kreisen ist bereits mehr als jeder vierte Einwohner älter als 65 Jahre.

In Deutschland sind heute 22 Millionen Menschen 60 Jahre und älter, das ist mehr als jeder Vierte. Und es werden immer mehr. Bis zum Jahr 2050 wird ihr Anteil voraussichtlich auf 38 Prozent ansteigen. In Deutschland sind heute 22 Millionen Menschen 60 Jahre und älter, das ist mehr als jeder Vierte. Und es werden immer mehr. Bis zum Jahr 2050 wird ihr Anteil voraussichtlich auf 38 Prozent ansteigen. Bei den Hochbetagten im Alter von über 80 Jahren wird sich der Anteil sogar von derzeit 6 auf 13 Prozent mehr als verdoppeln. Es werden dann etwa 10 Millionen Menschen über 80 Jahre alt sein.

In den einzelnen Bundesländern ist die Entwicklung unterschiedlich. Brandenburg altert besonders schnell. Seit der Wiedervereinigung gab es dort die höchste Zuwachsrate an Menschen der Generation 65 plus (81 Prozent), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zunahme um 74 Prozent.

Demografie-portal: Ältere Menschen in Deutschland


Parteistruktur und Gremien

Unsere bündnisgrünen Werte von Basisdemokratie, Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltfreiheit weiter konsequent zu vertreten, liegt in unserer Bündnisgrünen DNA . Deshalb wird der strukturelle Ausbau der BündnisGrünen Seniorenarbeit in AGen & LAGen, auf Grundlage unserer Satzung und LAG sowie *BAG Statuten organisiert. Unser länderübergreifende Ansatz zum strukturellen Ausbau der Seniorenarbeit, ist den demografischen Zahlen (siehe oben) geschuldet!

Struktureller Ausbau Seniorenpolitik

Arbeits- und Kreisarbeitsgemeinschaften (AG/KAG Senioren*)

  1. Per Antrag an den Kreisvorstand
  1. Landesarbeitsgemeinschaften (LAG-Senioren*)
    1. Gemäß LAGen-Statut
  2. Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG-Senioren*)
    1. Gemäß BAG-Statut

(* Die Namensführung der Seniorenvertretung obliegt der jeweiligen Beschlussfassung)

Arbeits- und Kreisarbeitsgemeinschaften

unterliegen der jeweiligen Satzung des Kreisverbandes und werden auf Antragstellung in einer Kreismitgliederversammlung als Mitgliederbeschluss eingesetzt und beauftragt den Kreisvorstand die Sacharbeit zu unterstützen.

Landesarbeitsgemeinschaften

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) sind satzungsgemäße Gremien von Bündnis 90/Die Grünen. Ihr Sitz ist in der Landesgeschäftsstelle. Sie können sich eine Geschäftsordnung geben.

(Abs. 2) Anerkennung

  • Sie werden durch Beschluss des Landesparteirates, Landesdelegiertenrat und Landesdelegiertenkonferenz anerkannt, wenn und solange sie ein eigenständiges Politikfeld bearbeiten und mindestens 5 Parteimitglieder in ihnen mitarbeiten. (Auszug LAGen Statut Brandenburg)

Bundesarbeitsgemeinschaft

Die Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGen) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine Einrichtung der Bundespartei. Neudeutsch könnte man sie vermutlich am besten als „Thinktanks“ bezeichnen.

(§4) Anerkennung

  • Eine BAG kann durch die BDK oder den Länderrat anerkannt werden, wenn – sie auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik ein eigenständiges Politikfeld von bundespolitischer Bedeutung vertritt; – zum Zeitpunkt der Anerkennung ein nicht länger als ein Jahr zurückliegendes Votum des BAG-Sprecherinnenrats vorliegt; und – in ihr ordentliche Delegierte aus mindestens sechs Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) mitarbeiten. Dieser Nachweis muss jährlich erbracht werden. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstandes;