Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip besagt, dass derjenige, der eine Handlung setzt oder ein Verhalten zeigt, für die daraus resultierenden Folgen verantwortlich ist. Im Kontext der Vermüllung des öffentlichen Raums bedeutet dies:

  1. Verantwortung für den eigenen Müll: Jeder Einzelne sollte seinen eigenen Abfall ordnungsgemäß entsorgen und darauf achten, keine Verschmutzung zu verursachen. Wer seinen Müll achtlos wegwirft, verstößt gegen das Verursacherprinzip.
  2. Sanktionen und Strafen: Um das Verursacherprinzip durchzusetzen, können Kommunen Bußgelder verhängen oder andere Sanktionen gegen Personen verhängen, die Müll im öffentlichen Raum hinterlassen. Dies soll als abschreckendes Beispiel dienen und die Verantwortung jedes Einzelnen betonen.

In vielen Ländern gibt es Gesetze und Vorschriften, die das Verursacherprinzip im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und Littering stärken. Es ist wichtig, dass wir alle unseren Teil dazu beitragen, unsere Umwelt sauber zu halten und die Verantwortung für unser Handeln übernehmen.


Verursacherprinzip Umweltschutz Leipzig

Was passiert, wenn ich meinen Müll liegen lasse?

Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig gilt das sogenannte „Verursacherprinzip“. Bleibt der Silvestermüll liegen, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden! Gesetzesgrundlage ist hier §§ 3 und 28 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 69 (1) Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Wer kümmert sich um liegengebliebene Abfälle?

Hat der Verursacher seinen Unrat liegen lassen und ist nicht ermittelbar, sind der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig oder die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Pflicht.

Reinigung durch die Stadtreinigung Leipzig und KEE

Die Gärtnerinnen und Gärtner der Stadtreinigung entfernen die Silvesterreste in den städtischen Parks. In der Leipziger Innenstadt beseitigt das Team der Straßenreinigung den zurückgelassenen Müll in den frühen Morgenstunden am 1. Januar, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Von den anderen Flächen, die satzungsgemäß vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig gesäubert werden, werden die Silvesterreste im Zuge der nächsten turnusgemäßen Reinigung eingesammelt. Funkt allerdings der Winter dazwischen, müssen bei Schnee und Eis vorrangig die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen geräumt und gestreut werden.

Zusätzlich ist der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) unterwegs, um Böller und Feuerwerksreste einzusammeln.

Reinigung durch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von Gehwegen, die selbst für die Reinigung zuständig sind, müssen eigenständig den Silvesterabfall einsammeln und entsorgen – auch dann, wenn sie die Verschmutzung nicht verursacht haben.

Bei Raketen weiß man nicht immer, wo diese landen, aber auch hier gilt: Wenn der Verursacher die Feuerwerkskörper nicht entfernt hat, muss der Reinigungspflichtige diese beseitigen.

Woher weiß ich, wer zuständig ist?

Welche Straßen und Gehwege vom Eigenbetrieb gereinigt werden oder ob der Grundstückseigentümer zuständig ist, steht in der Straßenreinigungssatzung im Straßenverzeichnis. In der Satzung ist auch die Häufigkeit durch die Reinigungsklasse geregelt. Die Satzungen sind in den Bürgerbüros, bei der Stadtreinigung Leipzig oder online unter www.stadtreinigung-leipzig.de erhältlich.


Nach Rücksprache mit der Stadtsauberkeit Leipzig stelle ich fest, dass das Verursacherprinzip nur teilweise, gegen das Problem Littering angewandt wird.

Es ist wichtig, dass Städte und Gemeinden weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Vermüllung des öffentlichen Raums zu reduzieren. Dazu gehören:

  1. Aufklärung: Sensibilisierungskampagnen und Bildungsprogramme können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Folgen von Littering zu schärfen.
  2. Strafen und Sanktionen: Die Durchsetzung von Bußgeldern oder anderen Strafen kann als abschreckendes Beispiel dienen und die Verantwortung jedes Einzelnen betonen.
  3. Müllentsorgung erleichtern: Die Bereitstellung von ausreichend Müllbehältern und Recyclingmöglichkeiten im öffentlichen Raum kann dazu beitragen, dass Menschen ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen.
  4. Satzungen und Verordnungen: Die die Bereinigung und Entsorgung im Seitenbereich (Nichtöffentlicher Raum) des öffentlichen Raums regeln.

Es ist eine gemeinsame Verantwortung, unsere Umwelt sauber zu halten. Vielleicht können weitere Gespräche und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden dazu beitragen, effektivere Lösungen zu finden.

Startseite – Wertstoffe, Kreislaufwirtschaft – sachsen.de

Der unter 4 aufgeführte Punkt Satzungen und Verordnungen erklärt und regelt hierbei den Begriff Herrenlosen Müll.

Herrenloser Müll (Entwurf) Stadt Leipzig

Umgang mit herrenlosen Abfällen

Voraussetzungen zur gebührenfreien Annahme herrenloser Abfälle

  1. Deklaration als herrenloser Abfall und Anmeldung zur gebührenfreien Annahme
    Stellen Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich illegal abgelagerte Abfälle fest, sind zunächst Herkunft
    und Verursacher dieser Abfälle festzustellen. Ihre hierzu durchgeführten Maßnahmen sind zu
    protokollieren und dem Abfallwirtschafts-Entsorger vorzulegen.
    Sie können diese Abfälle als herrenlos zur gebührenfreien Annahme anmelden. wenn
  • Maßnahmen gegen Verursacher nicht erfolgversprechend sind oder dieser nicht zu ermitteln ist,
    und
  • keine andere Person privaten oder öffentlichen Rechts zur Entsorgung verpflichtet ist.
    Sämtliche Anmeldungen sind über die Leipziger Stadtreinigung vorzunehmen:
  1. Verwendung des Anmelde-/Abrechnungsformulars
    Zur Anmeldung, Annahme und Abrechnung herrenloser Abfälle ist das Anmelde-/ Abrechnungsformular zu verwenden. Dieses können Sie sich als PDF-Dokument unter (muss entwickelt werden) Ausfüllhinweise:
  • Der Auftraggeber (Umweltdetektiv, Kommune, Oberförsterei, Autobahnmeisterei usw.) muss eingetragen sein.
  • Die Lage des Fundortes / der Fundorte ist zu beziffern und mit Fotos zu dokumentieren.
  • Die herrenlosen Abfälle sind nach Art zu beschreiben und deren Menge ist zu schätzen.
  • Das Formular muss vom Auftraggeber unterschrieben und abgestempelt sein.
  • Das Formular muss 1 Woche vor der geplanten Anlieferung beim Leipziger Stadtreinigung vorliegen.
    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass die Voraussetzungen zur Deklaration als herrenlose Abfälle
    erfüllt sind. Das Leipziger Stadtreinigung behält sich Überprüfungen am Fundort vor.
    Sie erhalten das Formular vom Leipziger Stadtreinigung mit einem Prüfungsvermerk zurück. Bei der Anlieferung ist das bestätigte Formular auf den Wertstoffhöfen vorzulegen. Anderenfalls wird die
    gebührenfreie Annahme abgelehnt.
    Bei der Anmeldung größerer Mengen herrenloser Abfälle (> 1 m³) geben Sie unbedingt den gewünschten Anlieferungstermin an. Die Terminabstimmung ist zur Gewährleistung freier Annahmekapazitäten erforderlich.
    Bitte beachten Sie: Die Entsorgung herrenloser Abfälle wird aus den Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung mitfinanziert. Die gebührenfreie Annahme kann nur bei Erfüllung der
    umseitig erläuterten Voraussetzungen erfolgen.

Zusammenfassung

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.