und die Frage nach dem amerikanischen Verfassungsrecht!
Hier ist meine Beschreibung des skizzierten Szenarios, das ein hypothetisches Demonstrationsverbot durch Donald Trump am heutigen 250. Jahrestag der US-Armee im Kontext des amerikanischen Versammlungsrechts analysiert.
Ein von Donald Trump zum 250. Jahrestag der US-Armee ausgerufener allgemeines Demonstrationsverbot in US-Städten wäre ein hochproblematischer und verfassungsrechtlich äußerst umstrittener Akt. Er würde ein direktes Spannungsfeld zwischen der Exekutivgewalt und einem der fundamentalsten Grundrechte der amerikanischen Verfassung erzeugen.
Hier ist eine detaillierte Beschreibung der Situation:
Das Recht auf Versammlungsfreiheit in den USA
Das Fundament des Demonstrationsrechts in den Vereinigten Staaten ist der Erste Verfassungszusatz (First Amendment). Er besagt unmissverständlich:
„Congress shall make no law […] abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.“
Auf Deutsch:
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das […] die Rede- oder Pressefreiheit einschränkt; oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu bitten.“
Dieses Recht ist jedoch nicht absolut. Gerichte haben anerkannt, dass die Regierung angemessene Einschränkungen bezüglich Zeit, Ort und Art der Durchführung („Time, Place, and Manner“-Restrictions) vornehmen kann. Solche Einschränkungen müssen jedoch:
- Inhaltsneutral sein (sie dürfen nicht erlassen werden, weil die Regierung die Botschaft der Demonstranten ablehnt).
- Ein wichtiges Regierungsinteresse verfolgen (z. B. die öffentliche Sicherheit, die Verhinderung von Gewalt oder die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses).
- Eng begrenzt sein und den Demonstranten alternative Kanäle zur Meinungsäußerung offenlassen.
Analyse des hypothetischen Verbots
Ein generelles, von Trump landesweit für Städte ausgerufenes Demonstrationsverbot würde aus folgenden Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig eingestuft werden:
- Mangelnde Inhaltsneutralität: Das Verbot würde gezielt für einen Tag mit hoher symbolischer Bedeutung – den Jahrestag der Armee – erlassen. Man könnte leicht argumentieren, dass das primäre Ziel nicht die öffentliche Sicherheit, sondern die Unterbindung von erwartetem Protest oder Kritik an der Regierung, dem Militär oder der Person Trumps ist. Ein solches Verbot wäre also inhaltsbasiert, was verfassungsrechtlich den höchsten Grad an richterlicher Überprüfung nach sich zieht und fast immer für ungültig erklärt wird.
- Übermäßige Reichweite (Overbreadth): Ein pauschales Verbot für ganze Städte ist nicht „eng begrenzt“. Es würde friedliche, kleine Versammlungen genauso treffen wie potenziell disruptive Großdemonstrationen. Anstatt gezielte Maßnahmen für spezifische Sicherheitsbedrohungen zu ergreifen (z.B. bestimmte Zonen abzusperren), würde das Verbot undifferenziert alle Formen der Versammlung unterbinden.
- Mangel an Alternativen: Ein solch weitreichendes Verbot würde den Bürgern an diesem Tag die Möglichkeit nehmen, ihr Recht auf Versammlung wahrzunehmen. Gerichte würden argumentieren, dass weniger einschneidende Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätten.
Die politische und symbolische Dimension
Die Ausrufung eines solchen Verbots an diesem spezifischen Tag wäre symbolisch aufgeladen:
- Autoritäre Machtdemonstration: Es würde als Versuch der Exekutive interpretiert, abweichende Meinungen an einem Tag nationaler Einheit und militärischen Stolzes zum Schweigen zu bringen. Kritiker würden von einem Schritt in Richtung Autoritarismus sprechen.
- Ironie der Geschichte: Die Vereinigten Staaten wurden durch Proteste und eine Revolution gegen eine als tyrannisch empfundene Regierung gegründet. Die US-Armee wurde im Zuge dieses Kampfes geschaffen. Ein Verbot von Demonstrationen an dem Tag, an dem man diese Armee feiert, würde die Gründungsprinzipien des Landes ironischerweise untergraben. Die Armee selbst schwört einen Eid, die Verfassung zu verteidigen – einschließlich des Ersten Verfassungszusatzes.
- Unmittelbare juristische und politische Konsequenzen: Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU (American Civil Liberties Union) würden umgehend Klage einreichen. Gerichte würden höchstwahrscheinlich einstweilige Verfügungen erlassen, um das Verbot auszusetzen. Dies würde zu einem direkten Konflikt zwischen der Exekutive und der Judikative führen und die Gewaltenteilung auf die Probe stellen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein solches hypothetisches Demonstrationsverbot eine eklatante Verletzung des Ersten Verfassungszusatzes darstellen würde. Es stünde im direkten Widerspruch zur amerikanischen Rechtstradition, die das Recht auf friedliche Versammlung als eine zentrale Säule der Demokratie betrachtet. Während die Regierung die öffentliche Sicherheit gewährleisten muss, wäre ein pauschales, inhaltsbezogenes Verbot der falsche und verfassungswidrige Weg. Es wäre nicht nur ein Angriff auf ein Grundrecht, sondern würde eine fundamentale Verfassungskrise auslösen und das Spannungsverhältnis zwischen nationaler Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten auf die Spitze treiben.