Von der Basis zur Bundesebene: Der klare Handlungsauftrag zur Gründung einer BAG Senior*innen

Die politische Landschaft der Bundesrepublik und die interne Struktur von Parteien unterliegen einem kontinuierlichen Wandel, der neue Formen der Partizipation erfordert. Für die ältere Generation innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Wandel nicht nur eine Beobachtung, sondern ein klarer Handlungsauftrag. Dieser Auftrag manifestiert sich in den expliziten Beschlüssen von Landesorganisationen wie der LAG60Plus Brandenburg, der Vereinigung GRÜNE ALTE NRW und der LAG55Plus Sachsen und zielt auf die verbindliche Etablierung einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Senior*innen ab.

Die Dringlichkeit dieses Schrittes basiert auf vier untrennbaren Säulen: der demografischen Realität, der strategischen Notwendigkeit, dem Prinzip der innerparteilichen Demokratie und der notwendigen statutarischen Evolution.

1. Die demografische und strategische Notwendigkeit

Die Argumentation beginnt mit einem unbestreitbaren Faktum: Senior*innen (definiert als Mitglieder ab etwa 56 Jahren) stellen mit über 30\% die größte und am schnellsten wachsende Mitgliedergruppe der Partei dar. Diese Zahl verleiht der Forderung nach einer bundesweiten Vertretung ein immenses Gewicht. Es geht hierbei nicht um die Schaffung einer „Altersnische“, sondern um die strukturelle Verankerung der stärksten Wählerschaft und Mitgliederbasis. Diese Generation bringt eine Fülle an gelebter Erfahrung, Orientierungskompetenz, Risikowissen und jahrzehntelanger Basisarbeit in die Partei ein. Die politischen Landesverbände haben diesen Schatz erkannt und durch ihre Gründungen und Beschlüsse signalisiert, dass diese Kompetenzen nicht länger fragmentiert oder unkoordiniert bleiben dürfen. Die BAG soll als notwendiges Instrument dienen, um diesen Wissenstransfer und die Kontinuität parteipolitischer Werte auf höchster Ebene zu gewährleisten.

2. Seniorenpolitik als Querschnittsthema

Die bisherige Arbeit der Landesverbände hat eindrücklich belegt, dass die Anliegen der älteren Generation weit über klassische Themen wie Rente und Pflege hinausreichen. Sie sind in ihrer Essenz Querschnittsthemen. Die Landes-AGen sehen sich daher in der Pflicht, ihre Erfahrungen in die großen Zukunftsdebatten einzubringen: vom Klimaschutz, bei dem Akzeptanz für die sozial-ökologische Transformation geschaffen werden muss, über die Gestaltung flexibler Übergänge in den Ruhestand bis hin zur Sicherstellung digitaler Teilhabe. Die Seniorenbewegung, die über die AGen, die LAGen und Vereinigungen den Weg in die politische Partizipation auf Bundesebene strebt, versteht sich dabei explizit nicht als isoliertes oder in sich gekehrtes Phänomen, sondern als integraler gesellschaftlicher Baustein. Wir sind kein Alleinstellungsmerkmal einer Einzelgruppe, sondern ein unverzichtbarer Teil des Ganzen, der sein Recht auf Partizipation und Beteiligung aktiv wahrnimmt. Unsere Mitwirkung ist essentiell, um gemeinsam mit allen Generationen an der gemeinsamen Aufgabe zu arbeiten: der Entwicklung einer lebenswerten Zukunft für nachfolgende Generationen.

Die klaren Beschlüsse auf Länderebene sind der Beweis dafür, dass diese tiefgreifende inhaltliche Arbeit nicht nur auf Länderebene fruchtbar ist, sondern zwingend die Bundesebene erreichen muss. Das Positionspapier „Mit Erfahrung gestalten“ ist die inhaltliche Blaupause dieser Überzeugung. Die Landesverbände sehen sich beauftragt, diese progressive Erkenntnis – dass Seniorenpolitik ein eigenständiges, bundespolitisches Feld ist – in die Satzung der Gesamtpartei zu übersetzen.

3. Der demokratische Handlungsauftrag der Gemeinschaften

Der entscheidende Aspekt ist die demokratische Legitimation, die aus den aktiven Strukturen der Basis erwächst. Die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landes-AGs und die formalen Vereinigungen bilden die Speerspitze einer generationenübergreifenden Bewegung. Diese Gemeinschaften haben durch ihre Beschlüsse einen eindeutigen Handlungsauftrag der Basis formuliert. Der Weg von der landespolitischen Partizipation zur bundespolitischen Stärkung wird als statutenkonform und zwingend angesehen, um die Mitbestimmung zu formalisieren.

Dabei stellt sich die Frage nach einer Struktur, die in direkter Analogie zur GRÜNEN JUGEND (GJ) steht, nicht: Die GJ erfüllt eine klar umrandete, unumgängliche Aufgabe für die Partei, aus der sich maßgeblich die Mitgliederentwicklung speist. Die BAG Senior*innen hingegen ist keine Nachwuchsorganisation, sondern die notwendige Verankerung der größten und erfahrensten Mitgliedergruppe in den Bundesstrukturen. Unsere Notwendigkeit ergibt sich nicht aus einer Ergänzung, sondern aus der strukturellen Stärkung der Kontinuität der Gesamtpartei.

Die Bewegung der Senior*innen, die über diese LAGen und Vereinigungen den Weg in die politische Partizipation auf Bundesebene sucht, versteht sich explizit nicht als isoliertes Segment, sondern als integraler gesellschaftlicher Baustein. Das Scheitern des Antrags V-03 im Ranking der $51$. BDK in Hannover ändert daher nichts an der inhaltlichen und demokratischen Notwendigkeit, die von diesen aktiven Landesverbänden getragen wird. Die breite, gemeinschaftliche Unterstützung demonstriert, dass die Notwendigkeit einer BAG zur wirksamen und dauerhaften Integration ihrer Interessen bereits bejaht wurde. Das Scheitern im Ranking wird somit als organisatorisches Hindernis gewertet, das es gemeinschaftlich zu überwinden gilt.

4. Statutarische Evolution als logische Folge des Wandels

Die Gründung einer BAG Senior*innen mag im bestehenden Statut herausfordernd sein, doch die Dynamik, die sich aus dem demografischem Wandel und innerparteilicher Willensbildung ergibt, macht die Überprüfung und gegebenenfalls die Überarbeitung der Statuten notwendig. Wie jede lebendige Satzung müssen auch die Statuten der BAGen die Folgen des demografischen Wandels abbilden können. Die aktiven LAGen und Vereinigungen begreifen die Gründung der BAG daher nicht nur als Anwendung, sondern als Impuls für die Weiterentwicklung der Statuten, um die politischen Instrumente der Partei zukunftsfest zu machen. Die BAG ist somit der Endpunkt einer politischen Entwicklung, die auf den Beschlüssen der Landesverbände fußt und die Satzung an die Realität der größten Mitgliedergruppe anpasst.

Die aktiven Landesverbände sehen ihre Aufgabe deshalb darin, das Anliegen mit noch größerer Intensität voranzutreiben, bis die Gründung einer BAG vollzogen ist. Sie verstehen sich nicht als isoliertes Segment, sondern als unverzichtbarer Teil des Ganzen, der sein Recht auf Partizipation aktiv wahrnimmt, um gemeinsam mit allen Generationen eine lebenswerte Zukunft zu gestalten.

Forderung an die Bundesverwaltung zur Umsetzung des Zeitplans

Der klare, durch die Basis legitimierte Handlungsauftrag erfordert eine unmittelbare Reaktion der Bundespartei. Wir fordern die Bundesverwaltung auf, unverzüglich einen ersten Termin für einen strategischen Kick-off mit den Sprecher*innen der LAGen und Vereinigungen der Senior*innenpolitik anzuberaumen, um den Zeitplan für die Etablierung der BAG Senior*innen wie in Antrag V-03 skizziert (Kick-off Anfang 2026), ohne weitere Verzögerung umzusetzen.