Von der Kooperation zur Kontinuität: Der Verbund Senior*innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Die unaufschiebbare politische Notwendigkeit
Die Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Senior*innen innerhalb von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist keine Option, sondern eine strukturelle Notwendigkeit. Angesichts des demografischen Wandels repräsentiert die ältere Generation über 30 Prozent der Wählerschaft. Ihre Interessen wirksam und dauerhaft in die Partei zu integrieren, ist eine gesamtgesellschaftliche und innerparteiliche Aufgabe. Nachdem die formelle Anerkennung des Initiativantrags (V-03) durch die 51. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) 2025 in Hannover aus verfahrenstechnischen Gründen ausblieb, manifestiert sich diese Notwendigkeit nun in einer entschlossenen, verbindlichen Kooperation.
Die LAG55Plus Sachsen, die LAG60Plus Brandenburg und die Landes Vereinigung GRÜNE ALTE NRW haben sich im „Verbund Senior*innen Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ zusammengeschlossen, um die Gründung der BAG eigeninitiativ und gestärkt vorzubereiten.
2. Die strukturelle Schärfung: Abgrenzung und Anspruch
Der Anspruch des Verbundes ist klar definiert und basiert auf der statutarischen Logik der Partei:
- Keine Analogie zur GRÜNEN JUGEND (GJ): Die Frage nach einer Struktur, die in direkter Analogie zur GRÜNEN JUGEND (GJ) steht, stellt sich für uns Senior*innen nicht. Die GJ erfüllt eine klar umrandete, unumgängliche Aufgabe für die Partei, indem sie die Stimme und Sprache der jungen Generation in die politische Debatte einbringt und daraus maßgeblich die Mitgliederentwicklung speist.
- Recht auf Vertretung: Die Gründung der BAG-Senior*innen ist die konsequente Umsetzung des im BAG-Statut verankerten Rechts der durch die Landesverbände bestätigten Landesarbeitsgemeinschaften und Vereinigungen auf eine eigene Vertretung auf Bundesebene.
- Stärkung der Kontinuität: Die BAG ist die notwendige Verankerung der Anliegen der größten und erfahrensten Mitgliedergruppe in den Bundesstrukturen. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der strukturellen Stärkung der Kontinuität der Gesamtpartei.
Die über die LAGen und Vereinigungen gesuchte politische Partizipation versteht sich explizit nicht als isoliertes Segment, sondern als integraler gesellschaftlicher Baustein.
3. Der verbindliche Fahrplan zur Anerkennung
Die Kooperationspartner haben eine präzise Aufgabenverteilung und einen verbindlichen Fahrplan festgelegt, um die Anerkennung der BAG durch die BDK 2026 zu gewährleisten. Das primäre Ziel ist es, schnellstmöglich das Quorum von mindestens sechs beigetretenen Landesarbeitsgemeinschaften oder Vereinigungen zu erreichen.
Grundsatz der Initiative (Zwingende Voraussetzung): Die Mitarbeit im Planungsteam und die verbindliche Kooperation jeder teilnehmenden Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) oder Landesvereinigung setzt stets einen formellen Beschluss der jeweiligen Landesgliederung voraus. Dieser Beschluss muss den Grundsatz und die Ziele der BAG-Gründungsinitiative anerkennen und die Gliederung auf die aktive Mitarbeit verpflichten. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle in das Planungsteam integrierten Gründer*innen durch Beschluss autorisiert sind und die Ziele der BAG-Gründungsinitiative klar anerkennen.
3.1. Aufgabenverteilung im Verbund
| Zuständigkeit | Gruppe | Ziele und Aufgaben |
| Verbund-Koordination & Dokumentation | LAG55Plus Sachsen | Federführung bei der Leitung des Verbundes; Verantwortlich für die Dokumentation und den Nachweis der verbindlichen Mitarbeit aller beigetretenen Landesverbände. |
| Akquise & Expansion | LAG60Plus Brandenburg | Verantwortlich für die Verbund-Erweiterung; Gezielte Kontaktaufnahme zu mindestens drei weiteren Landesarbeitsgemeinschaften/Vereinigungen zur Erreichung des Quorums von sechs. |
| Politische Einbettung & Antragsentwurf | Vereinigung GRÜNE ALTE NRW | Sicherung der politischen Akzeptanz und des Gründungsdokuments; Erstellung eines Entwurfs des finalen Gründungsantrags für die BDK 2026 und frühzeitige politische Abstimmung mit den Länderratsdelegierten. |
Anmerkung: Mit dem Beitritt weiterer Landesarbeitsgemeinschaften/Vereinigungen zum Verbund und dem Erreichen des Quorums von sechs Gliederungen wird die Aufgabenverteilung im Rahmen eines strategischen Treffens neu gegliedert, um die Lasten und Verantwortlichkeiten auf die erweiterte Gründergruppe zu verteilen. Dabei ist es unser explizites Ziel, alle Landesverbände mitzunehmen.
3.2. Zeitplan bis zur Anerkennung
Der Prozess folgt einem klaren, auf die BDK 2026 ausgerichteten Weg:
- Leipzig, XX. November 2025: Inkrafttreten des Arbeitspapiers.
- Anfang 2026: Strategisches, hybrides Kick-off Treffen mit allen Sprecher:innen und fachlichen Beauftragten.
- Frühjahr 2026: Abstimmung der Anerkennungsstrategie mit dem Länderrat zur Sicherung breiter Unterstützung der Landesverbände.
- Mitte 2026 (Nach Erreichen Quorum): Einholung des Votums des Sprecherinnen- und Sprecherrats der Bundesarbeitsgemeinschaften.
- Herbst 2026 (6 Wochen vor BDK 2026): Offizielle Gründungskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft (hybrid) zur finalen Vorbereitung.
- Bundesdelegiertenkonferenz 2026 (BDK 52): Offizielle Anerkennung der Bundesarbeitsgemeinschaft Senior*innen durch die BDK oder den Länderrat.
4. Fazit
Das Arbeitspapier ist mehr als eine Kooperationsvereinbarung; es ist ein Fahrplan für die zwingend notwendige strukturelle Verankerung der älteren Generation in den Bundesstrukturen. Die unterzeichnenden Landesarbeitsgemeinschaften und Vereinigungen übernehmen mit diesem Verbund die Verantwortung, die Interessen von über 30 Prozent der Wählerschaft in die politische Mitte der Partei zu rücken und damit die Vielfalt und Kontinuität der bündnisgrünen Bewegung nachhaltig zu stärken.
