Gründung einer Bundesvereinigung Bündnis 60plus (Arbeitstitel)

Präambel: Mit Erfahrung und Legitimation

Arbeitsgrundlage und politisches Fundament

Dieses Papier dient als Arbeitsgrundlage für die Planungs-AG. Es ist ein Entwurf, der transparent, basisdemokratisch und zukunftsgerichtet den Weg zur Gründung einer Bundesvereinigung skizziert.

Alle hier skizzierten Schritte berücksichtigen die geltenden Satzungen und Statuten der BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.

Das politische und inhaltliche Fundament für dieses erweiterte Strategiepapier bildet der

Darauf bauen wir auf, um eine Struktur zu schaffen, die unsere Partei zukunftsfest macht.

1. Die Zielsetzung

Wir streben die Gründung einer rechtlich anerkannten und politisch wirkmächtigen Struktur für Senior:innen auf Bundesebene an.

Unser Ansatz: Wir etablieren eine integrative Teilorganisation.

Wir kopieren bewusst nicht den Autonomie-Status der Grünen Jugend (keine eigene Kassenführung, keine separate Mitgliedschaft), um bürokratische Hürden und politische Vorbehalte zu minimieren.

Unser Ziel: Eine legitimierte „Stimme der Erfahrung“, die über Antrags-, Rede- und Budgetrechte verfügt und fest in der Bundespartei verankert ist.

Unser politischer Anspruch: Wahlen gewinnen durch Augenhöhe

Wir dürfen das Potenzial der älteren Generationen nicht länger brachliegen lassen. Wahlen werden zunehmend in der Gruppe, der über 60-Jährigen entschieden. Als bündnisgrüne Senior:innen verfügen wir, über unsere Landesstrukturen, den authentischsten Zugang zu dieser Kohorte.

Wir begegnen der älteren Gesellschaft nicht von oben herab, sondern auf Augenhöhe – ansprechbar, nahbar und glaubwürdig. Wir wollen nicht länger am Rand sitzen, sondern unsere Lebenserfahrung aktiv nutzen, um als glaubwürdige Botschafter:innen in die eigene Generation hineinzuwirken. Nur wenn wir diese demografische Mehrheit erreichen, werden wir bündnisgrüne Mehrheiten sichern können.

2. Das Legitimations-Modell: Föderal & paritätisch

Die Legitimation der Struktur erfolgt „Bottom-up“ aus den Ländern, aber mandatiert durch die Landesvorstände („Top-down“-Absicherung). Dies verhindert den Eindruck einer Privatinitiative.

Der Prozess der Konstituierung:

  • Das Mandat: Die Einladung zur Gründung erfolgt an die Landesvorstände (LaVos).
  • Der Mechanismus: Jeder LaVo entsendet formell zwei Personen in den Gründungskreis/die Planungs-AG.
  • Die Quote: Die Entsendung erfolgt zwingend paritätisch (gemäß Frauenstatut).

3. Umgang mit inaktiven oder nicht entsendenden Strukturen (Sicherheitsmechanismen)

Ein kritischer Erfolgsfaktor ist der Umgang mit Landesverbänden, in denen keine LAG existiert oder eine bestehende LAG ihrer Entsendungspflicht nicht nachkommt.

Hier greift unser Eskalationsmodell zur Sicherung der Repräsentation:

Stufe 1: Der Normalfall (LAG kooperiert)

  • Die LAG wählt zwei Delegierte, der Landesvorstand bestätigt diese formal und meldet sie an die Bundes-AG.

Stufe 2: Der „LaVo-Trumpf“ (LAG entsendet nicht oder existiert nicht)

  • Sollte eine LAG keinen Beschluss fassen oder die Teilnahme ablehnen (entgegen der meist satzungsgemäßen Verpflichtung zur Bundesdelegierung, vgl. z.B. § 7 LAG-Statut Sachsen):
  • Grundsatz: Kein Landesverband darf aufgrund interner Hürden oder pflichtwidriger Nicht-Entsendung auf Bundesebene stimmlos bleiben.
  • Vorgehen: Wir bitten den Landesvorstand direkt, von seinem satzungsgemäßen Recht Gebrauch zu machen, Beauftragte zu benennen. Der LaVo mandatiert also zwei geeignete Personen direkt, um die Interessen des Landesverbandes im Bundesgremium zu wahren.

Stufe 3: Die „Koalition der Willigen“ (Schutz vor Handlungsunfähigkeit)

  • Kein Veto: Wir verankern das Prinzip, dass die Planungs-AG handlungsfähig ist, sobald mindestens 6 (Beispiel BAG-Statut § 4 Anerkennung Abs. 1) Landesverbände vertreten sind. Unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Entscheidungsfindung vor Ort stehen dem gemeinsamen Start nicht entgegen.
  • Offene Tür: Plätze von nicht teilnehmenden Ländern bleiben frei, können aber jederzeit später besetzt werden („Opt-in“).

Stufe 4: Gaststatus (Notfall-Option)

  • Engagierte Einzelpersonen aus nicht vertretenen Landesverbänden können als Gäste ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht, in die Planungs-AG aufgenommen werden, um den Informationsfluss in die dortige Basis zu sichern.

4. Organisationsform & Status (Das Zielbild)

Wir schlagen die Rechtsform einer Bundesvereinigung (Satzungsbegriff oft: Teilorganisation) vor.

Die Gremien-Struktur:

  • Bundesdelegiertenversammlung: Das höchste Organ, beschickt durch Delegierte der Länder.
  • Sprecher:innenteam: Gewählt von der Versammlung; vertritt die bündnisgrünen Senior:innen gegenüber dem Bundesvorstand (BuVo) und der Öffentlichkeit.

Abgrenzung zur Grünen Jugend:

  • Finanzen: Budgetrecht wird über den Bundeshaushalt beim Bundesschatzmeister beantragt (keine eigene Kasse).
  • Selbstverständnis: Wir verstehen uns als Querschnittsaufgabe und „Weisenrat“, ähnlich der Frauenpolitik, nicht als oppositionelle Strömung.

5. Roadmap zur Anerkennung (Die 3 Phasen)

Phase I: Die Konstituierung (Intern)

  • Versand des Einladungsschreibens an alle LaVos mit der Bitte um Entsendung (inkl. Hinweis auf das Ersatzverfahren bei fehlender LAG).
    • Konstituierende Sitzung der „Planungs-AG Bundesstruktur“.

Phase II: Die Ausarbeitung (Inhalt)

  • Erarbeitung eines Satzungsentwurfs und eines politischen „Selbstverständnisses“ (Präambel).
  • Konsultation mit der Politischen Bundesgeschäftsführung (PolGF) zur Abstimmung.

Phase III: Der Beschluss (BDK)

  • Einbringen des Konzepts in den Länderrat zur Vorab-Zustimmung.
  • Stellung des Gründungsantrags an die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) zur offiziellen Anerkennung als Bundesvereinigung.

Zusammenfassung der Struktur („Das Organigramm“)

EbeneStrukturLegitimation
BasisMitglieder ü60Parteimitgliedschaft
LandLAG-Senioren / Grüne AlteGewählt von Mitgliederversammlung oder eingesetzt vom LaVo
BundBundesdelegiertenversammlungBesetzt durch je 2 Delegierte pro Bundesland (paritätisch)
LeitungBundessprecher:innenteamGewählt von der Bundesdelegiertenversammlung
StatusAnerkannte Teilorganisation„Kein GJ-Status, aber Rederecht, Antragsrecht & Budget“

Vom Antrag zur Gründung: Unser Weg zu Bündnis 60plus

Dieses Strategiepapier verstehen wir als konsequente Weiterentwicklung unseres Antrages zur 51. BDK in Hannover und als offenes Angebot, unsere gemeinsame Basis weiter zu stärken. Das Positionspapier V-03 „Mit Erfahrung gestalten“ bildete dabei das Fundament unserer Initiative aus drei Landesverbänden, um die Partizipation der Senior:innen endlich auch auf Bundesebene fest zu verankern.

Wie tragfähig dieses Fundament bereits ist, beweist die beeindruckende Resonanz und die breite Unterstützung aus dem gesamten Bundesgebiet: Alle Anträge wurden auf der 51. BDK gestellt. Mit einem formalen Antrag (49 Unterstützer:innen) und drei Änderungsanträgen (177 Unterstützer:innen) – die wir vollumfänglich in diese Entwurfsvorlage integriert haben – starten wir mit starkem bündnisgrünen Rückenwind.

Bestärkt durch dieses positive Feedback bringen wir das Strategiepapier zur Gründung der Bundesvereinigung Bündnis 60plus nun formal auf den Weg. Am 31. Januar 2026 starten wir unseren offiziellen Kickoff.

Wir danken euch herzlich für die zahlreiche und konstruktive Unterstützung – lasst uns bündnisgrüne Politik mit Erfahrung gestalten!

Stand: 13. Dezember 2025