Für eine moderne Kommunalpolitik: Altersgrenze abschaffen!
Die derzeitige Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Sachsen, die eine Kandidatur ab dem 65. Lebensjahr ausschließt, ist ein unzeitgemäßer Anachronismus. Sie widerspricht den gesellschaftlichen Realitäten und schadet unserer Demokratie. Es ist an der Zeit, dieses diskriminierende Gesetz zu korrigieren und den Weg für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik freizumachen.
Widerspruch zu den Forderungen der Gegenwart
Während politisch die Notwendigkeit betont wird, Menschen länger im Berufsleben zu halten , schließt das Sächsische Kommunalwahlgesetz erfahrene und qualifizierte Bürgerinnen und Bürger von der Kandidatur aus. Diese Regelung ist nicht nur inkonsequent, sondern auch kontraproduktiv. Sie verhindert, dass wertvolles Wissen, umfassende Erfahrung und weitreichende Netzwerke, die im Laufe eines langen Berufslebens erworben wurden, der Kommunalpolitik zur Verfügung stehen. Wir können es uns nicht leisten, auf dieses Potenzial zu verzichten.
Altersdiskriminierung und die Aushebelung des Wahlrechts
Das Wahlrecht der Bürger wird durch § 41 Abs. 2 SächsKomWG nicht nur eingeschränkt, sondern auf eklatante Weise ausgehebelt. Indem das Gesetz eine Kandidatur ab einem bestimmten Alter verbietet, nimmt es den Wählern das grundlegende demokratische Recht, frei zu entscheiden, wer sie in einem kommunalen Spitzenamt vertreten soll. Es ist eine Bevormundung der Wählerschaft, denn das Gesetz erklärt implizit, dass das kalendarische Alter wichtiger sei als die Erfahrung, Kompetenz und der Wille des Volkes. Dies ist ein direkter Angriff auf die Wählerautonomie und das Grundprinzip unserer Demokratie.
Gefahr für die Zukunft der Kommunalpolitik
Die Suche nach fähigem Personal für kommunale Spitzenämter wird ohnehin durch ein rauer werdendes Klima und den demografischen Wandel erschwert. Die Altersgrenze verschärft diese Problematik zusätzlich, indem sie gerade jene Menschen ausschließt, die in vielen ländlichen Regionen Sachsens oft über einen hohen Erfahrungsschatz und eine starke Verwurzelung verfügen. Dies ist kein versehentlicher Nebeneffekt, sondern die direkte Konsequenz einer veralteten und diskriminierenden Gesetzgebung.
Klare Forderung: Altersgrenze streichen!
Die aktuelle Regelung in § 41 Abs. 2 SächsKomWG ist ein Hindernis für eine lebendige und effektive Kommunalpolitik.
Wir fordern die umgehende und ersatzlose Abschaffung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Das Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger muss an erster Stelle stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sachsen auch in Zukunft von den bestmöglichen Persönlichkeiten geführt wird – unabhängig von ihrem Geburtsdatum.